Neue Schulfinanzierung für Pflegeschulen

Pauschalen pro Schüler für Pflegeschulen

Manfred Roß, Geschäftsführer der Evangelischen Schulstiftung in Bayern, begleitet seit vielen Jahren die Berufsfachschulen, die bisher Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger*innen ausgebildet haben und vertritt die Interessen von Schulen und Schulträgern in verschiedenen Gremien. Er gibt Einblick in die Verhandlungen zur Finanzierung der Berufsfachschulen für Pflege, die durch den Prozess der Generalistischen Pflegeausbildung entstanden sind:

 

 

Bei der Gestaltung der Schulen ändert sich immer wieder einiges (von G9 auf G8 und von G8 auf G9, von R4 auf R6, von SPS zu SEJ).
Eine so gravierende Änderung wie das Zusammenführen der Berufsfachschulen für Altenpflege, für Kinderkranken- und für Krankenpflege zu einer Berufsfachschule für Pflege ist jedoch als durchaus außergewöhnlich zu bezeichnen.

Besonders ist bei dieser Veränderung gewesen, dass sie, anders als bei den anderen schulischen Regelungen, vom Bundesgesetzgeber vorgegeben wurde. Gravierend anders sind auch die Vorgaben für die Refinanzierung. Immerhin ¾ der Berufsfachschulen für Pflege sind in Freier Trägerschaft. Von den 195 Berufsfachschulen für Pflege, die im Jahr 2020 neu mit der sog. generalistischen Ausbildung begonnen haben, gehören 19 zu Trägern, die mit der Evangelischen Schulstiftung in Bayern verbunden sind.

Der Bundesgesetzgeber hat sich für die Finanzierung dieser Pflegeschulen auch eine völlig neue Möglichkeit ausgedacht. Über die Abrechnung der Leistungen in Krankenhäusern und in ambulanten und stationären Langzeit-Pflegeeinrichtungen, welche auch langfristiger von der Pflegeausbildung profitieren und mit einem Anteil von etwa 10 % des jeweiligen Landes werden für die Träger der praktischen Ausbildung (also die Krankenhäuser, Pflegeheime u. ä.) und für die Pflegeschulen Pauschalen pro Schüler vorgesehen mit dem Ziel, dass die Kosten der Ausbildung gedeckt sind.

Anders als z. B. im Schulfinanzierungsgesetz wird die Höhe der Kosten nicht durch den Gesetzgeber festgelegt, sondern zwischen den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen und dem Land auf der einen Seite und den Interessenvertretungen der öffentlichen und privaten Schulen auf der anderen Seite vereinbart. Unter den 11 Mitgliedern der Interessenvertretung der Pflegeschulen befindet sich mit ihren 19 Schulen (gerade auch 10 %) die Evangelische Schulstiftung in Bayern für die Schulen mit ihren Trägern.

Die erste Runde zur Vereinbarung dieser Pauschalen pro Schüler fand im Jahr 2019 statt. Es war schnell deutlich, dass die Herangehensweise der jeweiligen Beteiligten sehr unterschiedlich war. Während die Kostenträger, wie der Name schon sagt, in erster Linie die Kosten im Auge hatten, die sie tragen müssen, wurde seitens der Schulvertreter gerechnet, welche Ressourcen benötigt werden, die für eine gute Ausbildung im Rahmen der durch den Staat vorgesehenen Genehmigungs- und Anerkennungsvorschriften notwendig sind.

In der im Jahr 2019 für die Jahre 2020 und 2021 stattfindenden Vereinbarungsrunde kam es dann bedauerlicherweise auch zu keiner Einigung. Die paritätisch besetzte Schiedsstelle unter einem unabhängigen Vorsitzenden hat dann eine Pauschale festgelegt, die weder den Wünschen der Pflegeschulen noch den Vorstellungen der Kostenträger entsprochen hat. Diese Pauschale rief jedoch bei den Kostenträgern so starke Abneigung hervor, dass gegen den Schiedsspruch Klage erhoben wurde.

Im Frühjahr 2021 wurde die neue Verhandlungsrunde für die Jahre 2022 und 2023 begonnen. Im Rahmen dieser Verhandlung konnte nach den gewonnenen Erfahrungen aus den Jahren vorher nun mit großer Anstrengung und großer Kompromissbereitschaft von beiden Seiten ein Einvernehmen hergestellt werden. Die für die Jahre 2020 und 2021 vereinbarte Pauschale pro Schüler in Höhe von 11.443 € kann beibehalten werden. Die für die Jahre 2022 und 2023 zu vereinbarende Schülerpauschale wird auf 10.958 € für beide Jahre festgesetzt. Für die Interessenvertreter der Pflegeschulen schien dieser Kompromiss möglich, da sich abgezeichnet hat, dass die Anzahl der Schüler pro Klasse sich etwas günstiger entwickelt hatten, als anfänglich prognostiziert und der Gewinn an Rechtssicherheit auch ein Entgegenkommen für sinnvoll hat erscheinen lassen. Die Vereinbarung dazu ist zwar noch nicht unterzeichnet, es gibt aber keine ernstzunehmenden Zweifel mehr, dass dies in den nächsten Wochen erfolgen wird.

 

Für die im Jahr 2023 stattfindende Verhandlung für die Jahre 2024 und 2025 wird es dann darum gehen, aus den Erfahrungen der ersten Jahre der Pflegeschulen und aus den Erfahrungen der ersten Verhandlungsrunde eine gute neue Kultur zu finden bzw. die gefundene zu bewahren, um in gemeinsamer Anstrengung die Kosten pro Schüler für die nächsten Jahrgänge zu prognostizieren und die anfallenden Kostensteigerungen auch angemessen abzubilden.

 

Manfred Roß