Beratung und Hilfe

Das Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern legt fest, dass es zur Gewährleistung eines transparenten institutionellen Umgangs bei Verdachtsmomenten geordnete Verfahren gibt. Diese sind für Evangelische Schulen und Internate in Krisen- und Handlungsleitfäden festgelegt.

Ein wichtiger Bestandteil sind Ansprech- und Meldestellen. Sie dienen als Erstkontakt- und Clearingstellen und informieren über Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten und (mögliche) weitere Schritte.

 

Ansprechstellen für Betroffene und Zeug*innen von sexueller Gewalt

Betroffene und Zeug*innen einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im kirchlichen Bereich sowie Angehörige der Betroffenen können sich an die Ansprechstelle wenden - für Beratung und Hilfe.

Ansprechstelle für Betroffene aus Evangelischen Schulen und Internaten
Betroffenen aus Evangelischen Schulen oder Internaten in Bayern stehen verschiedene Wege offen.
Sie können sich an die gemeinsame zentrale Ansprechstelle, die unabhängige zentrale Anlaufstelle oder an Frau Freund-Schindler, r.freund-schindler@essbay.de / 0911 2441113 bei der Evangelischen Schulstiftung in Bayern wenden.

Bei Klärungs- oder Unterstützungsbedarf bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder sexualisierte Gewalt hat die Evangelische Schulstiftung für alle (Eltern, Schüler*innen oder Lehrkräfte an Evangelischen Schulen in Bayern) zudem Verträge mit unabhängigen Beratungstellen geschlossen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um Beobachtungen oder eigene Handlungsschritte zu klären:

Wildwasser Nürnberg e.V.
Fachberatungsstelle für Frauen und
Mädchen gegen sexuellen
Missbrauch und sexualisierte Gewalt
Rückertstraße 1
90419 Nürnberg
0911 / 33 13 30
www.wildwasser-nuernberg.de

Jungenbüro Nürnberg - eine Einrichtung des Schlupfwinkel e.V.
Allersberger Straße 129
90461 Nürnberg
Tel.: +49 (0) 911 528147-51
Fax: +49 (0) 911 528147-52
info@jungenbuero-nuernberg.de
www.jungenbuero-nuernberg.de
www.schlupfwinkel.de

 

Zentrale Ansprechstelle für Betroffene von Kirche und Diakonie im Landeskirchenamt
Ansprechpartnerin: Maren Schubert/ Sabine Böhlau, Landeskirchenamt, Karlstr. 18, 80333 München, Tel.: 089 5595 335 E-Mail

Unabhängige zentrale Anlaufstelle für Betroffene, die keinen direkten Kontakt zur Kirche aufnehmen wollen.
Kontakt: zentrale@anlaufstelle.help  Telefon: 0800 5040112

 

Meldestellen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt

Meldestellen in Bayern
Neben der Meldestelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und des Diakonischen Werks Bayern ist bei der Evangelischen Schulstiftung in Bayern eine für alle Evangelischen Schulen und Internate zuständige „Meldestelle zur Intervention und institutionellen Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt“ eingerichtet. Hier werden Meldungen über Verdachtsmomente aufgenommen und deren Bearbeitung begleitet.

Für Evangelische Schulen und Internate/ Meldestelle der Evangelischen Schulstiftung in Bayern


Rita Freund-Schindler
Gleißbühlstr. 7
90402 Nürnberg
Tel: 0911 244 11 13
E-mail: r.freund-schindler@essbay.de

 

Für Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und Evangelische Kindertagesstätten/ Meldestelle ELKB
Stephanie Betz/ Michaela Urbanek/ Carola Reichel
Karlstr. 18
80333 München
Tel: 089 5595-342
E-mail: meldestellesg@elkb.de

Für Einrichtungen der Diakonie Bayern/ Meldestelle Diakonisches Werk Bayern
Zuständig für alle Einrichtungen und Dienste der Mitglieder der Diakonie Bayern (ausgenommen ist der KITA-und der Schulbereich) ist die Meldestelle der Diakonie in Bayern:

Viola Gellings, Tel: 0911 9354 442
Eva-Maria Mensching, Tel: 0911 9354 267

E-Mail: meldestelle-sg@diakonie-bayern.de
Website: https://www.diakonie-bayern.de/arbeitsfelder/aktiv-gegen-sexualisierte-gewalt



Wer kann sich an die Meldestelle wenden?
Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und in der Diakonie Bayern haben die Möglichkeit, sich bei Anhaltspunkten für Vorkommnisse sexualisierter Gewalt bzw. Verstöße gegen das Abstinenzgebot im Kontext von Kirche und Diakonie von der jeweils zuständigen Meldestelle beraten zu lassen und Verdachtsmomente zu melden.

Was muss an die Meldestelle gemeldet werden?
Alle begründeten, erhärteten oder erwiesenen Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitenden müssen bei der entsprechenden Meldestelle gemeldet werden. Begründeter Verdacht meint, dass die Verdachtsmomente plausibel und erheblich sind.

Bei vagen Verdachtsmomenten sind Mitarbeitende angehalten, fachliche Beratung einzuholen.

Auch Fälle sexualisierter Gewalt im Bereich des Beschäftigtenschutzes sollen gemeldet werden.

Für Sachverhalte, die dem Seelsorgegeheimnis oder einer anderen gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Insoweit bestehen keine Meldepflichten (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 2 Präventionsgesetz).
Vorfälle von sexualisierter Gewalt außerhalb von Diakonie und Kirche sind nicht bei den Meldestellen, sondern über die grundsätzlich geltenden staatlich vorgeschriebenen Wege zu melden (z.B. Jugendamt, Beratung für Kriminalitätsopfer der Polizei).
Evangelische Schulen und Internate haben für diese Fälle Handlungsleitfäden, die im Fall von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und Verdacht auf sexuelle Gewalt unter Kindern und Jugendlichen die Handlungswege für Mitarbeitende aufzeigen. Diese stehen im INTERNEN BEREICH dieser Homepage allen Mitarbeitenden an Evangelischen Schulen und Internaten zum Download zur Verfügung.
 

Wie kann ein Verdachtsfall gemeldet werden?
Eine Meldung kann telefonisch, schriftlich per Brief oder E-Mail oder persönlich nach Terminabsprache erfolgen. Mitarbeitenden ist die Erfüllung ihrer Meldepflicht unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität zu ermöglichen.

 

Was sind die Aufgaben der Meldestelle?
a) Beratung zu eingehenden Verdachtsmomenten
b) Information der meldenden Person über das weitere Verfahren
c) Information zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
d) Entgegennehmen von Meldungen und Weiterleitung an die zuständigen und verantwortlichen Stellen vor Ort, sofern noch nicht erfolgt
e) Dokumentation von Beratungen und Meldungen

 

Was geschieht nach einer Meldung?
Die Meldestellen achten darauf, dass im Meldefall die entsprechenden Verantwortlichen (z.B. Instanzen des Dienstweges) Kenntnis von dem Vorfall erhalten und die Interventionsschritte, die im Handlungsplan der Einrichtungen festgelegt sind, eingeleitet werden.
Die Dokumentationen im Rahmen von Beratung und Meldung sexualisierter Gewalt werden in den Meldestellen sicher verschlossen und gemäß den Datenschutzanforderungen des Datenschutzgesetzes der EKD aufbewahrt.

 

Hier finden Sie die Beratungsstellen, an die sich alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern von Kindern an Evangelischen Schulen in Bayern wenden können, wenn sie Klärungs- oder Unterstützungsbedarf bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder sexualisierte Gewalt haben.

Mit den Beratungsstellen von "Schlupfwinkel" und "Wildwasser" hat die Evangelische Schulstiftung spezielle Beratungsvereinbarungen geschlossen:

Angeboten werden vertrauliche Fallberatungen zum Themenbereich sexualisierte Gewalt/ sexueller Missbrauch, vorrangig in Verdachtsfällen, sowohl für weibliche als auch männliche Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, sowie Führungskräfte und Schulleitungen oder sonstige Fachkräfte an evangelischen Schulen.

Die Evangelische Schulstiftung übernimmt für 3 Stunden à 60 Min. im Rahmen dieser Vereinbarung die Kosten.

Ziel ist die Verdachtsabklärung und Entscheidung, ob und wenn ja, welche Schritte als nächstes nötig sind und wer informiert werden muss (Handlungseinschätzung).

Wildwasser Nürnberg e.V.
Fachberatungsstelle für Frauen und
Mädchen gegen sexuellen
Missbrauch und sexualisierte Gewalt
Rückertstraße 1
90419 Nürnberg
0911 / 33 13 30
www.wildwasser-nuernberg.de

 

Jungenbüro Nürnberg - eine Einrichtung des Schlupfwinkel e.V.
Allersberger Straße 129
90461 Nürnberg
Tel.: +49 (0) 911 528147-51
Fax: +49 (0) 911 528147-52
info@jungenbuero-nuernberg.de
www.jungenbuero-nuernberg.de
www.schlupfwinkel.de

 

Kinderschutzbund Nürnberg
Rothenburger Straße 11
90443 Nürnberg
0911 / 92 91 90 - 00
www.kinderschutzbund-nuernberg.de
kontakt@kinderschutzbund-nuernberg.de

 

Beauftragte der Polizei
für Frauen und Kinder
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
09 11 / 21 12 13 31
www.polizei.bayern.de/mittelfranken

 

Frauennotruf Nürnberg e.V.
Ludwigsplatz 7
90403 Nürnberg
09 11 / 28 44 00
www.frauennotruf.info