Förderung des Evangelischen Profils
Richtlinien zur Förderung des Evangelischen Profils
Jede evangelische Schule in Bayern hat ein eigenes kirchliches / evangelisches Profil, da sie entweder durch einen evangelischen Schulträger geprägt ist oder als evangelisch geprägte Schule von einem kirchlichen oder diakonischen Schulträger getragen wird. Die Förderung evangelischer Schulen erfolgt in unterschiedlicher Weise und orientiert sich am Bedarf der Schularten und an der Notwendigkeit einer Mitfinanzierung von Projekten. Mit jeder Förderung aus kirchlichen Mitteln werden die allgemeinen Aufgaben der evangelischen Schule bzw. der dort angestoßenen Projekte mitfinanziert und damit auch das evangelische Profil. In besonderen Situationen bzw. an einzelnen Schulen kann es jedoch zu bestimmten Zeiten auch die Notwendigkeit geben, evangelisches Profil durch spezielle Projekte in besonderer Weise voranzubringen. Dort, wo eine solche Förderung des evangelischen Profils nicht aus eigenen Mitteln eines Schulträgers oder aus anderen dafür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten geleistet werden kann, gelten die vom Stiftungsrat der Evangelischen Schulstiftung in Bayern beschlossenen Richtlinien.
Träger und Mitarbeitende Evangelischer Schulen in Bayern können diese Richtlinien nach Registrierung im INTERNEN BEREICH der Homepage einsehen.