Hinweisgeberschutz

"Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität."  (Bundesamt für Justiz)

Mitarbeitende der Evangelischen Schulstiftung in Bayern können sich zur Meldung nach Hinweisgeberschutzgesetz an folgende Kontaktdaten wenden:

E-Mail an meldestelle-hinschg@elkb.de
Telefonisch unter 089 5595-300 (i.d.R. Mo-Fr, 10:00 - 15:00 Uhr)

Das Dokument FAQ beantwortet weitergehende Fragen.