miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit
Personal & Recht

Antje Bauer, Teamleitung Personal und Recht, steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung:
0911 2441133
Kooperationsformen
Wir arbeiten mit den uns angeschlossenen Schulträgern in drei verschiedenen Kooperationsformen zusammen:
Neben der Anstellungsträgerschaft, bei der die Evangelische Schulstiftung als Arbeitgeber fungiert, ist die Anstellungspartnerschaft ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. In Rahmen dieser Partnerschaft übernehmen wir für den jeweiligen Schulträger sämtliche Verwaltungsaufgaben - beginnend mit der Vertragserstellung zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, über die gesamte Dauer bis hin zu dessen Beendigung. Die dritte Form der Zusammenarbeit beschränkt sich ausschließlich auf die Gehaltsabrechnung für die bei den Schulträgern angestellten Mitarbeitenden.
Sowohl für unsere Trägervertreter/ -innen, die Mitarbeitenden der Personalabteilungen vor Ort als auch für die örtlichen Mitarbeitendenvertretungen bieten wir Fortbildungen im Bereich Personalrecht sowie Beratung zu Tarif- und Personalfragen im konkreten Einzelfall an.
Dienstrecht aktuell
Informationen zu tariflichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen
- Information zu den Einmalzahlungen und Erhöhungen der Entgelte 2024 und 2025 im Bereich der ELKB (für angestellte Lehrkräfte)
- Kirchliche Dienstvertragsordnung (DiVO)
- Entgelttabellen-ab-November-2024-und-April-2025.pdf(ark-bayern.de)
Auf der Homepage der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) finden Sie rechtssicher aktuelle Beschlüsse und tarifliche Grundlagen.
Entgeltumwandlung
Bikeleasing
Als besondere Formen der Entgeltumwandlung bieten wir Ihnen die Möglichkeit ein Fahrrad oder E-Bike (bis 25 km/h) im Wert zwischen 649,-€ und 6.000,- € zu leasen. Voraussetzung ist, dass Sie bei der Evangelischen Schulstiftung in Bayern sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und Ihr Dienstverhältnis noch mindestens 36 Monate besteht. Neue Mitarbeitende sind erstmalig nach Ablauf der Probezeit anspruchsberechtigt.
Weitere Informationen zum Bikeleasing finden Sie in diesem Flyer.
Berufsunfähigkeitsabsicherung
Seit dem 01.03.2025 steht allen Mitarbeitenden der Evangelischen Schulstiftung die Option offen, eine Berufsunfähigkeitsabsicherung über Entgeltumwandlung abzuschließen. Für einen Aktionszeitraum bis zum 28.02.2026 ist die Gesundheitsprüfung hierfür vereinfacht
Beurteilung von Lehrkräften
Die dienstliche Beurteilung ist ein wesentliches Instrument der Personalentwicklung. Sie bietet Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit, eine qualifizierte Rückmeldung über die Einschätzung ihrer Leistungen durch die Führungskraft zu erhalten. Gleichzeitig verschafft sie dem Dienstherrn einen kontinuierlichen Überblick über Leistung, Eignung und Befähigung seiner Beschäftigen. Auf diese Weise dient sie als maßgebliche Grundlage für personalbezogene Auswahlentscheidungen.
Die gesetzlichen Vorgaben für die dienstliche Beurteilung sind in der Kirchenbeamtenbeurteilungsverordnung (KBV, RS 604) sowie in den Richtlinien für die Beurteilung von Lehrkräften und Schulleitungen an kirchlichen Schulen (RS 604/1) geregelt. Diese verweisen wiederum auf die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern.
Der aktuelle Beurteilungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2023 bis 31.12. 2026.

Die Gehaltsabrechnung - ein Buch mit sieben Siegeln? Nicht bei uns!
Nicola Schmitt, Mitarbeiterin in der Gehaltsabrechnung der ESSBAY, erklärt Schritt für Schritt, was sich hinter den wichtigsten Daten des Gehaltsabrechnungsformulars verbirgt und wie Sie dieses entschlüsseln können.
Klicken Sie auf den hier und lassen Sie sich informieren!
Die Erläuterungen von Frau Schmitt hören Sie, wenn Sie die PPT-Präsentation im Präsentationsmodus ansehen.