miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit
Pädagogik

Fortbildung und Personalentwicklung
Das Referat Fortbildung und Lehrkräfteentwicklung der Evangelischen Schulen in Bayern bietet vielfältige, bedarfsorientierte Fortbildungen zur Lehrkräfte- und Führungskräfteentwicklung sowie zum evangelischen Profil an.
Hier können Sie das aktuelle Fortbildungsangebot einsehen und sich anmelden.
Lehrkräfteentwicklung
Für die Entwicklung von Quereinsteiger*innen an Evangelischen Schulen gibt es eine dreigliedrige Qualifizierungsstrategie:
Onboarding, Mentoring und Chancenprogramm-Phase neu
Führung
Die Fortbildungsreihe Leiten braucht Vision ist ein Kooperationsangebot mit dem Evangelischen Schulwerk Baden und Württemberg für Schulleiter*innen an evangelischen Schulen. Sie richtet sich an Menschen, die Führungsaufgaben übernommen haben. Sie können sich praxis- und teilnehmerorientiert mit ihrem Führungsverständnisses und Führungsverhaltens unter verschiedenen Perspektiven auseinandersetzen.
Tagung der Leitenden
Die nächste Tagung der Leitenden findet vom 12./13.März 2026 in Nürnberg statt.

Evangelisches Profil
Evangelische Schulen in Bayern zeichnet die Vielfalt aus:
- In der ESSBAY sind alle Schularten vertreten
- Schulträger aus Kirche und Diakonie in unterschiedlichsten Rechtsformen
- vielfältige pädagogischen Konzepte
In aller Vielfalt und Verschiedenheit verbindet evangelische Schulen der Anspruch, dass jede Schule Lebens- und Lernort lebendigen Glaubens ist und sich an unseren Schulen das Gute entfalten kann. Fortbildung ermöglicht Lehrkräften und Schulleitungen, sich mit Fragen des Evangelischen Profils zu beschäftigen und Anregungen für die pädagogische Arbeit zu bekommen.
Was bedeutet Evangelisches Profil an meiner Schule? Zu dierser Frage haben die Teilnehmenden des Einführungstages für neue Mitarbeitende diese Wortwolke zusammengestellt.
Diakonisches Lernen
An vielen evangelischen Schulen verschiedener Schularten engagieren sich Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichtes an Lernorten diakonischer oder sozialer Träger oder in diakonisch aktiven Kirchengemeinden. An 150 Orten in Bayern lernen Schüler*innen von und mit Menschen, die die Diakonie brauchen oder die diakonisch handeln. Die Begegnungen werden vor Ort und im Unterricht reflektiert. Die Schüler erhalten Informationen über diakonische und soziale Berufe bzw. Studiengänge.
Wir haben für Sie Praxisbeispiele und Projektideen evangelischer Schulen zusammengestellt. Umfassende Informationen zum Diakonischen Lernen finden Sie unter https://www.diakonisches-lernen.de
Prävention sexualisierter Gewalt

Den Trägern evangelischer Schulen ist es wichtig, unter dem Motto: "miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit" Kindern und Jugendlichen einen Lebensraum zu eröffnen, der ihnen ethische und geistliche Orientierung gibt und in dem sie vielfältige Kompetenzen entwickeln können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein respektvoller und Grenzen achtender Umgang mit den Kindern und Jugendlichen besonders wichtig. Deshalb setzen sich die Träger evangelischer Schulen für den Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, Übergriffen und körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt ein.
Die Evangelische Schulstiftung unterstützt evangelische Schulen und Internate auf vielfältige Weise dabei, sichere Orte und Kompetenzorte für die Schüler*innen und Studierende zu sein.
Erfahren Sie mehr
Seit 2017 qualifiziert die ESSBAY in Koopereation mit AMYNA e.V. München Mitarbeitende evangelischer Schulen und Internate für die Aufgabe der Präventionsbeauftragten. Diese erarbeiten an ihrer Schule und partizipativ mit ihrem Kollegium, den Schüler*innen und ggf. Eltern das einrichtungsspezifische Schutzkonzept. Sie sind Expert*innen für das Thema Prävention und dafür zuständig, das Thema dauerhaft und nachhaltig in den schulischen Strukturen zu verankern.
Hier gibt es alle Informationen zur nächsten Qualifizierungsreihe für das Schuljahr 2025/26.
Die Präventionsbeauftragten evangelischer Schulen und Internate sind mindestens einmal jährlich zu einem Netzwerktreffen eingeladen.
Das Netzwerktreffen dient dem
- Austausch von Erfahrungen zu Methoden der Präventionsarbeit, dem
- Auffrischen von Wissen zum Thema Prävention, der
- Auseinandersetzung mit (neuen) wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Handlungsansätzen.
Wenn Sie als für Prävention zuständige Mitarbeiterin Themenwünsche oder Fragestellungen haben, mit denen Sie sich in diesem Rahmen beschäftigen möchten, teilen Sie uns diese bitte mit: r.freund-schindler@essbay.de
Die Träger evangelischer Schulen und Internate haben gemeinsame Krisen- und Handlungsleitfäden beschlossen. Diese regeln ein verbindliches Vorgehen, wenn ein
- Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch Personal gegenüber Kindern und Jugendlichen, (Krisenleitfaden)
- Verdacht auf sexuelle Gewalt durch Kinder oder Jugendliche,
- Verdacht auf sexuellen Missbrauch und andere Formen der Kindeswohlgefährdung bei Kindern oder Jugendlichen entsteht.
Diese Krisen- und Handlungsleitfäden stehen unter Formulare und Dokumente zum Download zur Verfügung.
Das Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern legt fest, dass es zur Gewährleistung eines transparenten institutionellen Umgangs bei Verdachtsmomenten geordnete Verfahren gibt.
Diese sind für Evangelische Schulen und Internate in Krisen- und Handlungsleitfäden festgelegt.
Ansprechstellen für Betroffene und Zeug*innen von sexueller Gewalt
Ansprech- und Meldestellen dienen als Erstkontakt- und Clearingstellen und informieren über Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten und (mögliche) weitere Schritte. Betroffene und Zeug*innen einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im kirchlichen Bereich sowie Angehörige der Betroffenen können sich an die Ansprechstelle wenden - für Beratung und Hilfe.
Ansprechstelle für Betroffene aus Evangelischen Schulen und Internaten
Betroffenen aus Evangelischen Schulen oder Internaten in Bayern stehen verschiedene Wege offen.
Sie können sich an die gemeinsame zentrale Ansprechstelle, die unabhängige zentrale Anlaufstelle oder
an Frau Freund-Schindler, r.freund-schindler@essbay.de Tel. 0911 2441113 bei der Evangelischen Schulstiftung in Bayern wenden.
Bei Klärungs- oder Unterstützungsbedarf bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder sexualisierte Gewalt hat die Evangelische Schulstiftung für alle (Eltern, Schüler*innen oder Lehrkräfte an Evangelischen Schulen in Bayern) zudem Verträge mit unabhängigen Beratungstellen geschlossen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um Beobachtungen oder eigene Handlungsschritte zu klären:
Wildwasser Nürnberg e.V.
Fachberatungsstelle für Frauen und
Mädchen gegen sexuellen
Missbrauch und sexualisierte Gewalt
Rückertstraße 1
90419 Nürnberg
0911 / 33 13 30
www.wildwasser-nuernberg.de
Jungenbüro Nürnberg - eine Einrichtung des Schlupfwinkel e.V.
Allersberger Straße 129
90461 Nürnberg
Tel.: +49 (0) 911 528147-51
Fax: +49 (0) 911 528147-52
info@jungenbuero-nuernberg.de
www.jungenbuero-nuernberg.de
www.schlupfwinkel.de
Zentrale Ansprechstelle für Betroffene von Kirche und Diakonie im Landeskirchenamt
Ansprechpartnerin: Maren Schubert/ Sabine Böhlau, Landeskirchenamt, Karlstr. 18, 80333 München, Tel.: 089 5595 335 E-Mail
Unabhängige zentrale Anlaufstelle für Betroffene, die keinen direkten Kontakt zur Kirche aufnehmen wollen.
Kontakt: zentrale@anlaufstelle.help Telefon: 0800 5040112
Meldestellen in Bayern
Neben der Meldestelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und des Diakonischen Werks Bayern ist bei der Evangelischen Schulstiftung in Bayern eine für alle Evangelischen Schulen und Internate zuständige „Meldestelle zur Intervention und institutionellen Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt“ eingerichtet. Hier werden Meldungen über Verdachtsmomente aufgenommen und deren Bearbeitung begleitet.
Wer kann sich an die Meldestelle wenden?
Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und in der Diakonie Bayern haben die Möglichkeit, sich bei Anhaltspunkten für Vorkommnisse sexualisierter Gewalt bzw. Verstöße gegen das Abstinenzgebot im Kontext von Kirche und Diakonie von der jeweils zuständigen Meldestelle beraten zu lassen und Verdachtsmomente zu melden.
Was muss an die Meldestelle gemeldet werden?
Alle begründeten, erhärteten oder erwiesenen Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitenden müssen bei der entsprechenden Meldestelle gemeldet werden. Begründeter Verdacht meint, dass die Verdachtsmomente plausibel und erheblich sind.
Bei vagen Verdachtsmomenten sind Mitarbeitende angehalten, fachliche Beratung einzuholen.
Auch Fälle sexualisierter Gewalt im Bereich des Beschäftigtenschutzes sollen gemeldet werden.
Für Sachverhalte, die dem Seelsorgegeheimnis oder einer anderen gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Insoweit bestehen keine Meldepflichten (vgl. § 6 Abs. 4 Satz 2 Präventionsgesetz).
Vorfälle von sexualisierter Gewalt außerhalb von Diakonie und Kirche sind nicht bei den Meldestellen, sondern über die grundsätzlich geltenden staatlich vorgeschriebenen Wege zu melden (z.B. Jugendamt, Beratung für Kriminalitätsopfer der Polizei).
Evangelische Schulen und Internate haben für diese Fälle Handlungsleitfäden, die im Fall von Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und Verdacht auf sexuelle Gewalt unter Kindern und Jugendlichen die Handlungswege für Mitarbeitende aufzeigen. Diese stehen im INTERNEN BEREICH dieser Homepage allen Mitarbeitenden an Evangelischen Schulen und Internaten zum Download zur Verfügung.
Wie kann ein Verdachtsfall gemeldet werden?
Eine Meldung kann telefonisch, schriftlich per Brief oder E-Mail oder persönlich nach Terminabsprache erfolgen. Mitarbeitenden ist die Erfüllung ihrer Meldepflicht unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität zu ermöglichen.
Was sind die Aufgaben der Meldestelle?
a) Beratung zu eingehenden Verdachtsmomenten
b) Information der meldenden Person über das weitere Verfahren
c) Information zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
d) Entgegennehmen von Meldungen und Weiterleitung an die zuständigen und verantwortlichen Stellen vor Ort, sofern noch nicht erfolgt
e) Dokumentation von Beratungen und Meldungen
Was geschieht nach einer Meldung?
Die Meldestellen achten darauf, dass im Meldefall die entsprechenden Verantwortlichen (z.B. Instanzen des Dienstweges) Kenntnis von dem Vorfall erhalten und die Interventionsschritte, die im Handlungsplan der Einrichtungen festgelegt sind, eingeleitet werden.
Die Dokumentationen im Rahmen von Beratung und Meldung sexualisierter Gewalt werden in den Meldestellen sicher verschlossen und gemäß den Datenschutzanforderungen des Datenschutzgesetzes der EKD aufbewahrt.
Für Evangelische Schulen und Internate/ Meldestelle der Evangelischen Schulstiftung in Bayern
Rita Freund-Schindler
Gleißbühlstr. 7
90402 Nürnberg
Tel: 0911 244 11 13
E-mail: r.freund-schindler@essbay.de
Für Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und Evangelische Kindertagesstätten/ Meldestelle ELKB
Stephanie Betz/ Carola Reichl
Karlstr. 18
80333 München
Tel: 089 5595-342
E-mail: meldestellesg@elkb.de
Für Einrichtungen der Diakonie Bayern/ Meldestelle Diakonisches Werk Bayern
Zuständig für alle Einrichtungen und Dienste der Mitglieder der Diakonie Bayern (ausgenommen ist der KITA-und der Schulbereich) ist die Meldestelle der Diakonie in Bayern:
Viola Gellings, Tel: 0911 9354 442
Eva-Maria Mensching, Tel: 0911 9354 267
E-Mail: meldestelle-sg@diakonie-bayern.de
Website: https://www.diakonie-bayern.de/arbeitsfelder/aktiv-gegen-sexualisierte-gewalt
Werte- und Wahrnehmungsorientierte Schulentwicklung
Das Konzept einer „Wahrnehmungs- und wertorientierten Schulentwicklung (WWSE)“ unterstützt Evangelische Schulen dabei, sich auf Basis ihrer tatsächlichen Bedürfnisse weiter zu entwickeln. Es ermöglicht gleichzeitig eine eigenständige interne Evaluation der bisherigen Entwicklungsarbeit.
Mit dem Kompetenzzentrum für Schulentwicklung und Evaluation der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg werden spezifische Evaluationsinstrumente für verschiedene Schularten und auch für Schülerheime und Internate erstellt und permanent angepasst. Durch die Zusammenführung der anonymen Schuldaten werden schulartspezifische und schulartübergreifende Aufgabenstellungen wahrgenommen, die auch im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsarbeit der Evangelischen Schulstiftung aufgegriffen werden können.
Katholische Schulen in Bayern wenden sich an Dunja Müller vom Katholischen Schulwerk in Bayern.
Moderatorinnen und Moderatoren für staatliche Schulen in Bayern vermittelt Armin Ries.
Schulen und Bildungseinrichtungen außerhalb Bayerns wenden sich bitte an Dr. Klaus Wild.
Ansprechpartnerin für evangelische Schulen in Bayern ist Rita Freund-Schindler von der Evangelischen Schulstiftung.