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Landessynode verabschiedet Präventionsgesetz

In der bayerischen Landeskirche und Diakonie darf es keine sexualisierte Gewalt geben. Das ist das Ziel des Präventionsgesetzes, das die Landessynode einstimmig beschlossen hat. Mit dem Gesetz wird auch in Bayern die Gewaltschutzrichtlinie umgesetzt, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vor einem Jahr beschlossen hatte.

Dr. Barbara Pühl bei der Vorstellung des Präventionsgesetzes vor der Synode. Foto: ELKB/mck

Was ist „sexualisierte Gewalt“?
Von sexualisierter Gewalt spricht man, wenn Menschen ihre Machtposition oder ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen, um ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Oder dann, wenn sexuelle Sprache, Medien oder Handlungen dazu benutzt werden, andere einzuschüchtern, zu erniedrigen und Macht über sie auszuüben.
Das jetzt beschlossene Präventionsgesetz regelt etwa, dass in Seelsorgebeziehungen kein sexueller Kontakt stattfinden darf. Auch darf kein haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Seelsorge oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig sein, der sich in diesem Bereich strafbar gemacht hat.
Die meisten Regelungen im Gesetz sind nicht neu, werden schon praktiziert, aber sie werden jetzt für alle Bereiche in Kirche und Diakonie verpflichtend gemacht - etwa für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und die Aufstellung von Schutzkonzepten vor Ort. Dafür hat die Landessynode mehr als 5 Mio. Euro für die nächsten Jahre zur Verfügung gestellt.

Evangelische Schulen, Schülerheime und Internate qualifizieren seit mehreren Jahren Präventionsbeauftragte. Diese Fortbildung bietet die Evangelische Schulstiftung in Kooperation mit AMYNA München an. Im Rahmen dieser einjährigen Maßnahme qualifizieren sich die angehenden Präventionsbeauftragten und setzen die gewonnenen Erkenntnisse mit ihren Schulen direkt um, in dem sie die einzelnen Bausteine für ein spezifisches Schutzkonzept in ihren Schulen erarbeiten.

Viele Evangelische Schulen setzen so schon lange um, was das neue Gesetz nun fordert:

  • Sie analysieren das Risiko,
  • sie kooperieren mit spezialisierten Fachberatungsstellen und bieten Fortbildung für Lehrkräfte und andere Mitarbeitende an,
  • sie organisieren Präventionsangebote für Schüler*innen und Eltern,
  • sie implementieren die für alle Evangelischen Schulen und Internate vorliegenden Krisen- und Handlungsleitfäden,
  • sie sorgen dafür, dass die Kinderrechte ernst genommen werden,
  • sie entwickeln die Mitbestimmungsmöglichkeiten weiter und sorgen für funktionierende Beschwerdestrukturen,
  • sie sorgen dafür, dass die vereinbarten Maßnahmen verstetigt, angepasst und weiter entwickelt werden

und setzen daher schon um, was das nun gültige Kirchengesetz vorsieht. Das alles hat das Ziel, als Evangelische Schule, Schülerheim oder Internat ein sicherer Ort und ein Kompetenzort für die Schüler*innen und Studierenden zu sein.

Weitere Informationen:
https://aktiv-gegen-missbrauch.bayern-evangelisch.de/

https://bayern.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile/

https://www.essbay.de/praevention-sexualisierter-gewalt