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Handlungsfähig in Krisensituationen

Viele Evangelische Schulen und Internate haben schon ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept erarbeitet oder sind gerade dabei, dies zu tun.
Ein Bestandteil der Schutzkonzepte sind Regelungen zur Intervention. Diese wurden für Evangelische Schulen und Internate übergreifend

 

erarbeitet und liegen in den Krisen- und Handlungsleitfäden vor.

Je nach vorliegendem Verdacht sind allerdings unterschiedliche Vorgehensweisen zu beachten. Daher wurden zwei Handlungsleitfäden (Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Kinder und Jugendliche und Verdacht auf Kindeswohlgefährdung) und ein Krisenleitfaden (bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeitende) entwickelt. Wer Zeuge einer akuten Situation einer Grenzverletzung oder eines sexualisierten Übergriffs wird, ist gehalten einzuschreiten und bezuitragen, die Situation zu beenden und den/ die Betroffene/n zu schützen. Das trifft auf alle Menschen an Evangelischen Schulen zu. Die Meldung eines solchen Vorfalls jedoch geht immer an die Schul- bzw. Einrichtungsleitung, die dann handeln muss.

Yvonne Oeffling von AMYNA e.V., die intensiv auch die Weiterbildung der Präventionsbeauftragten an Evangelischen Schulen begleitet, konnte wichtige Impulse geben. Schulleiter*innen aus verschiedenen evangelischen Schulen in Bayern haben ihr Wissen zu den Krisen- und Handlungsleitfäden aufgefrischt und sich mit den Dynamiken in diesen herausfordernden Situationen beschäftigt. Sie konnten Erfahrungen austauschen und Klarheit über nächste Handlungsschritte für den Entwicklungsprozess ihrer Schulen gewinnen.