Newsdetail
UN-Kinderrechtskonvention wird 30 - Tagung am 3./4. Oktober in Nürnberg
In Artikel 28 der Kinderrechtekonvention ist das Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung festgehalten. Schulen sind also hier als Orte zur Umsetzung der Kinderrechte fest im Blick.
Welchen Beitrag kann Schule dazu leisten, dass die Kinderrechte gefördert und ihre Umsetzung immer wieder überprüft, kreativ gefördert und an den Bedürfnissen der Kinder - nicht nur mit Blick auf den Unterricht - orientiert wird?
Zu diesen Herausforderungen gehören viele Aspekte, die an evangelischen Schulen vielfältig im Blick sind und prägende Elemente pädagogischer Konzepte und schulischer Kultur bedeuten.
Die Tagung bietet neben vielseitigem Input durch wissenschaftliche Vorträge auch praktische Beispiele, wie diese Aspekte tatsächlich an Schulen umgesetzt werden.
Zwei Schulen haben sich schon bereit erklärt und machen bei der Tagung mit (siehe Foto).
Dr. Sylvia Losansky, Wissenschaftliche Arbeitsstelle Evangelische Schulen (WAES) arbeitet in der Vorbereitungsgruppe für die Tagung mit und freut sich über weitere Schulen, die sich und Aspekte ihrer Arbeit mit den oder für die Kinderrechte präsentieren möchten.